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"Man sichert sich die Zukunft
wenn man die Vergangenheit ehrt."
                                     Augusta
UNTERNEHMENS-
NACHFOLGE

Steueroptimierung im Bereich Erbschaft- und Schenkungsteuer sind ein wichtiger Teil unserer professionellen Beratung zur Nachfolge und Vermögen.

 

Eine steuerliche und zivilrechtliche Planung im Rahmen jeglicher Nachfolge ist prinzipiell geboten, mindestens ist sie uneingeschränkt zu empfehlen.

 

Freibeträge sinnvoll zu nutzen, ist wichtig. Allerdings stellt dies nur ein Mosaikstein in diesem sehr komplexen Bereich dar.

 

Zivilrechtliche Aspekte beraten wir stets im Team mit spezialisierten Anwälten und Notaren. Das Zivilrecht bildet immer den Grundstein einer seriösen Gestaltungs-beratung.

 

Unserer Erfahrung nach, sind diese Themen intensiv zu untersuchen. Ergebnisse sind nur in echter Teamarbeit zwischen Mandanten, Anwalt, Notar und Steuerberater zu lösen.

 

Eine Doppelbesteuerung durch Erbschaft- und Schenkungsteuer, von bereits zu Lebzeiten versteuerten Einnahmequellen, kann mit Hilfe einer gesetzeskonformen Beratung oft weitgehend vermieden werden.

 

Steuerliche Belastungen und Pflichten im Erbfall, bei Übertragungen im Wege vorweggenommener Erbfolge oder bei Schenkungen sind Bewertungsgesetz, im Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz umfassend geregelt. Insbesondere bei der Übertragung von Unternehmen, Anteilen und größerer Immobilien-vermögen müssen zwingend weitere ertragssteuerliche Aspekte gemeinsam analysiert und rechtssicher gestaltet werden.

 

Aus Unwissenheit nicht beachtete steuerliche Anzeige- und Erklärungs-pflichten können Erben hart treffen. Die finanziellen Schäden sind oft höher als die Kosten einer umfassenden Beratung. Nutzen Sie unsere Erfahrung und objektive Sicht auf die Dinge.

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