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"Die Zukunft besser zu gestalten, ist der Vergangenheit einziger Zweck."
Wilhelm Vogel
INTERNATIONALES
STEUERRECHT

Die Expansion kleinerer und mittlerer Firmen in die EU oder ins Drittland, der Zuzug von Fachkräften aus den EU- oder Drittländern, die Gründung von Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen in unserer Region, sind praktische Zeichen der Globalisierung.

 

Unsere Mandanten sind zunehmend international aufgestellt, zumindest gibt vermehrt Fragen zu ausländischen Sachverhalten.  

 

Ob Gründung einer ausländischen Tochtergesellschaft, Komplikationen bei Verrechnungspreisen, die Entsendung von Mitarbeitern in die EU- oder das Drittland, komplizierte Doppelbesteuerungsabkommen, stellen unsere Mandanten vor ständig neue Herausforderungen.

 

Mit unserer Erfahrung und Netzwerk stehen wir unseren Mandanten in Fragen zur Seite. Wir suchen und vermitteln Kontakte zu Partnern oder stellen selbst die wichtigen Fragen für unsere Mandanten an ausländische Handelskammern, Rechtsanwälte oder Steuerberater. Dabei versuchen wir die Interessen unserer Mandanten und Partner im Ausland zu verbinden.

 

Wir begleiten ausländische Unternehmen bei allen Fragen zur Gründung und späteren Rechnungslegung für ihre deutsche Tochtergesellschaft.

 

Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung, bei der Anfertigung von Steuererklärungen für ausländische Privatpersonen.

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